Interpellation Attraktive Spielplätze für Wetzikon

Interpellation von Brigitte Meier Hitz vom 28. Dezember 2021

 

Mit der Schaffung von Spielplätzen ist Wetzikon äusserst zurückhaltend, obwohl die dichte Überbauung solche erfordern würde. Kinder spielen lieber miteinander auf einem grösseren und vielfältigeren Platz (ideal: Jörg-Schneider-Park, Färberwiese, Robinsonspielplatz) als auf der einsamen Standardrutschbahn neben den Abfallcontainern. Sie brauchen vielfältige Plätze, die für die Kleinsten bis zu den Teenagern anregend sind.

Die Stadt Wetzikon führt einen Spielplatzfonds. Dieser hatte ursprünglich den Zweck, für jene Kinder öffentliche Spielplätze zu schaffen, denen rund um ihr Wohnhaus keiner zur Verfügung steht. In der Kernzone oder  der Zentrumszone bspw. ist es möglich, dass die Verhältnisse die Erstellung eines Spielplatzes nicht erlauben.

 

Fonds für öffentliche Spiel- und Ruheflächen 
Das aktuell angehäufte Fondsvermögen von über CHF 220’000 zeigt, dass zahlreiche Neubauten die Vorgaben zur Errichtung von Spielplätzen nicht einhalten und deshalb eine Ersatzabgabe in diesen Spielplatzfonds leisten müssen. Es könnte auch durchaus sein, dass Eigentümer von Neubauten aufgrund einer höheren Ausnützung des Grundstückes lieber diese Ersatzabgabe zahlen. Investoren können sich so mit der Leistung von Ersatzabgaben von der Pflicht freikaufen, Spiel- und Ruheflächen zu erstellen. Diese Ersatzabgaben in den Spielplatzfond waren bis Ende 2016 ausschliesslich für die Erstellung von neuen Spielplätzen bestimmt. Wetzikon hatte also nicht nur den Auftrag, angemessene Ersatzspielplätze zu schaffen und diese aus dem Fonds zu finanzieren. Wetzikon hatte auch das Geld dafür. Der Zweck des Fonds wurde dann auf Unterhalt von bestehenden Spielplätzen ausgeweitet.

 

Bau- und Zonenordnung (BZO)
Spielplätze gemäss aktueller BZO können schmale Streifen an der Nordseite oder irgendwelche Freiflächen sein, auf denen nie ein Kind spielen würde. In der aktuellen BZO wird einzig eine quantitative Aussage zu Spielplätzen gemacht. Über die Qualität wird nichts ausgesagt.  Bei Gestaltungsplänen könnte die Stadt mehr fordern, auch für die Öffentlichkeit.  Als Spiel- und Ruheflächen gehen bei Bauprojekten also auch kleinste Rasenflächen oder  Rabatten irgendwo hinter dem Haus durch.  An die Gestaltung der Spielplätze werden keine Anforderungen gestellt.

Das Merkblatt zur Gestaltung von Spielplätzen wird zwar der Bauherrschaft abgegeben, es hat aber nur empfehlenden Charakter.

Eine Stadt, die Lebensqualität bieten will, würde die Mittel des Spielplatzfonds ohne zu zögern für die Anlage von attraktiven Spielplätzen und Pärken einsetzen. Der laufende Unterhalt wäre dann eine gebundene Ausgabe.

 

Fragen an den Stadtrat
Wir bitten daher den Stadtrat folgende Fragen zu beantworten:

  • Teilt der Stadtrat die Meinung, dass es in Wetzikon an attraktiven Spielplätzen fehlt?
  • Wie sieht die Übersicht des Fonds aus über die letzten drei Jahre mit Einnahmen/Ausgaben?
  • Bei welchen Spielplätzen und Pärken wird heute der Unterhalt über den Fonds finanziert?
  • Weshalb wurde der Zweck des Fonds auf den Unterhalt von bestehenden Spielplätzen ausgeweitet?  Wer hatte die Kompetenz dazu?
  • Wo plant die Stadt in den nächsten zwei bis fünf Jahren (öffentliche) Spielplätze zu erstellen?
  • Wie und wo nimmt die Stadt bei Bauprojekten Einfluss auf die Spielplatzgestaltung (privat)?
  • Wäre diesbezüglich nicht eine verbindlichere Festlegung in der BZO sinnvoll?