Richtige Anpassungen an die Realität von Lehrerinnen und Lehrern

Die SP Kan­ton Zürich be­grüsst den neuen Be­rufs­auf­trag für Lehr­per­so­nen, weil er end­lich den viel­fäl­ti­gen Auf­ga­ben Rech­nung trägt. In der Kom­mis­si­ons­ar­beit hat sich die SP er­folg­reich für Ver­bes­se­run­gen ein­ge­setzt, na­ment­lich für die Auf­wer­tung der Klas­sen­lehr­per­so­nen und den Un­ter­richt.

Die Auf­ga­ben einer Lehr­per­son gehen weit über den Un­ter­richt und die ent­spre­chende Vor-​ und Nach­be­rei­tung hin­aus. Sie ge­stal­ten die Schule mit, ar­bei­ten eng mit an­de­ren Leh­re­rin­nen und Leh­rern, El­tern, der Schul­lei­tung sowie Behör­den zu­sam­men und set­zen sich an Wei­ter­bil­dun­gen mit den wach­sen­den An­for­de­run­gen an die Schule aus­ein­an­der. Durch den neuen Be­rufs­auf­trag und die Um­stel­lung auf Jah­res­ar­beits­zeit wer­den diese Tätig­keits­fel­der end­lich auch auf Ge­set­zes­stufe ver­an­kert und sicht­bar.

Die SP Kan­ton Zürich be­dau­ert es al­ler­dings sehr, dass der Be­rufs­auf­trag kaum An­sätze für eine Ent­las­tung der Lehr­per­so­nen bie­tet, gleich­zei­tig eine Re­ge­lung zur Kom­pen­sa­tion von Über­stun­den fehlt und der Halb­klas­sen­un­ter­richt auf der Un­ter­stufe re­du­ziert wird. Neu soll ein ge­wis­ser Teil der Ar­beits­zeit fle­xi­bel ein­ge­setzt wer­den kön­nen. Dies bie­tet ei­ner­seits die Chan­ce, ver­mehrt auf die Stär­ken der ein­zel­nen Lehr­per­son zu set­zen. An­de­rer­seits sieht die SP Kan­ton Zürich darin auch die Ge­fahr, dass den Lehr­per­so­nen noch mehr Auf­ga­ben auf­ge­bür­det wer­den, un­ge­ach­tet des­sen, was sie be­reits leis­ten. Die Schul­lei­tun­gen sind hier in der Ver­ant­wor­tung, ge­mein­sam mit den Lehr­per­so­nen für alle zu­frie­den­stel­lende Ar­beits­ver­tei­lun­gen zu fin­den.

Des­halb hat sich die SP-​De­pu­ta­tion in der Kom­mis­sion für Ver­bes­se­run­gen stark ge­macht, wel­che die Leh­re­rin­nen und Leh­rer ent­las­ten. So hat sie er­reicht, dass für die an­spruchs­volle Klas­sen­lehr­funk­tion 100 Stun­den pro Jahr pau­schal an­ge­rech­net wer­den. Wei­ter wer­den dank einem SP-​An­trag in Zu­kunft pro er­teil­ter Wo­chen­lek­tion 58 statt nur 57 Stun­den an die Jah­res­ar­beits­zeit an­ge­rech­net. Dies be­deu­tet, dass eine Lehr­per­son für eine Schul­lek­tion in­klu­sive Vor-​ und Nach­be­rei­tung 58 Stun­den Ar­beits­zeit im Jahr auf­wen­den kann. Somit wird der Un­ter­richt ge­stärkt, wie es auch von den Leh­rer­ver­bän­den ge­for­dert wur­de.

 

Für Aus­künfte ste­hen zur Ver­fü­gung:

Mat­tea Meyer, SP-​Kan­tons­rätin in der KBIK, 079 101 68 90