Musikschulgesetz: zaghaft, aber annehmbar

Die Kommission für Bildung und Kultur legt einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative für ein Musikschulgesetz vor. Damit ist nur ein erster Schritt in die richtige Richtung getan. Die Kostenbeteiligung durch den Kanton ist mit 10 Prozent zu tief, die Beteiligung der Eltern mit bis zu 50 Prozent zu hoch, um Chancengerechtigkeit zu schaffen. Die SP unterstützt nach wie vor die Initiative, lehnt den zaghaften Gegenvorschlag jedoch nicht ab.

Volk und Stände haben am 23. September 2012 den Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung mit grosser Mehrheit angenommen. Der Kanton Zürich ist deshalb gefordert, ein Musikschulgesetz zur Förderung der Jugendmusik zu erarbeiten. Nachdem der Kantonsrat 2015 einen ersten Entwurf für ein kantonales Musikschulgesetz in der Schublade versenkt hat, lancierten Musikschulverbände eine eigene Volksinitiative.

Die SP unterstützt die Musikschulinitiative weiter

Die Initiative sichert den Zugang von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur musikalischen Bildung, Begabtenförderung und Studienvorbereitung für besonders Begabte. Die Kantonsbeiträge sollen gemäss Initiative auf 20 Prozent der anrechenbaren Kosten der Musikschulen erhöht, die Elternbeiträge auf maximal 40 Prozent begrenzt werden. Die SP unterstützt diese Initiative auch nach den Verhandlungen und der Ausarbeitung eines Gegenvorschlages in der kantonsrätlichen Komission für Bildung und Kultur (KBIK). Denn der Gegenvorschlag ist lediglich ein zaghafter Schritt in die richtige Richtung.

Der Kantonsrat knausert…

Positiv ist, dass die Kommission die Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage zur Förderung der Jugendmusik auch im Kanton Zürich anerkennt. Ebenso ist erfreulich, dass der Kantonsbeitrag auf Druck der SP erhöht wurde. Der Kanton dürfte dadurch statt der bisherigen 4.8 Millionen Franken neu rund 10 Millionen Franken zusätzlich für die Musikschulen ausgeben. Im Vergleich zu den gesamten Betriebskosten der Musikschulen ist das immer noch ein kleiner Betrag. Um den Gemeinden mehr Spielraum in der Ausgestaltung der Elternbeiträge zu geben, fordert die SP darum weiterhin, dass der Kanton 20 Prozent an den Gesamtkosten übernehmen soll.

…und wälzt Kosten auf die Eltern ab

Besonders bedauerlich ist der Entscheid der Kommissionmehrheit, dass Eltern neu bis zu 50 Prozent der Kosten tragen sollen. Im kantonalen Durchschnitt betragen die Elternbeiträge für den Musikunterricht der Kinder heute rund 38 Prozent oder 53 Millionen Franken. «Mit dem neuen Elternbeitrag von bis zu 50 Prozent könnten die Eltern künftig mit mehr als 15 Millionen Franken zusätzlich belastet werden. Das widerspricht der Stossrichtung des Musikförderungsgesetzes diametral», so SP-Kantonsrätin Monika Wicki. Käme dies so zur Anwendung, würden Kinder aus sozial benachteiligten Familien benachteiligt und ausgegrenzt und Eltern aus der Mittelschicht einmal mehr stark belastet. Die SP setzt sich darum weiter für eine Kompromisslösung mit maximalen Elternbeiträgen von 43% ein.

 

Im Sinne der Chancengerechtigkeit unterstützt die SP weiterhin die Volksinitiative. Da aber auch der Gegenvorschlag ein kleiner Schritt in die richtige Richtung ist, lehnt sie diesen letztlich nicht ab.