Ein Schritt in die richtige Richtung

Immer weniger Menschen sind im Kanton Zürich auf Nothilfe angewiesen. Die Überprüfung der Dossiers möglicher Härtefälle ist ein wichtiger Beitrag, um diese erfreuliche Entwicklung weiterzuführen. Das Problem der Eingrenzung von nicht straffälligen Menschen bleibt jedoch ungelöst.

Gemäss den am Donnerstag veröffentlichten Zahlen des Zürcher Migrationsamtes geht die Zahl der von Nothilfe abhängigen Menschen im Kanton Zürich seit 2012 konstant zurück. Diese Entwicklung ist erfreulich, weil dadurch immer weniger Menschen unter den schwierigen Bedingungen der Nothilfe leben müssen.

 

Zwar bleibt unklar, welchen Anteil dieser Entwicklung abgetauchte Nothilfebeziehende ausmachen. Mit der Überprüfung der Dossiers jener Betroffenen, die schon mindestens sechs Jahre in der Schweiz leben, leistet das Migrationsamt von SP-Regierungsrat Mario Fehr jedoch einen wichtigen Beitrag dazu, dass sich die Situation weiterhin so positiv entwickelt.

Kernforderung der SP-Resolution

Ein grosszügigerer Umgang mit Härtefallgesuchen war denn auch eine der beiden Kernforderungen der im September 2016 verabschiedeten Resolution „Bewegungsfreiheit für abgewiesene Asylsuchende“ der SP Kanton Zürich. Nach wie vor ungelöst bleibt jedoch das Problem der Eingrenzung nicht straffälliger abgewiesener Asylsuchender.

 

Nach dem ersten erfreulichen Schritt bei den Härtefällen wird sich die SP weiterhin dafür einsetzen, dass auch bei den Eingrenzungen eine sinnvolle Lösung gefunden werden kann.